Kindergartenkinder sind im Kindergarten und auf den Wegen dorthin gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die im Rahmen der Einrichtung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass solche Aktivitäten von den Mitarbeitern und als Teil der pädagogischen Arbeit durchgeführt werden. Der Träger des Kindergartens muss dem zustimmen.
Zu einer solchen Veranstaltung gehört auch das Übernachten im Kindergarten. Ihre Frau als Mitbetreuerin ist durch ihre eigene gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
_________________ FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher
Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
|