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Tagesmutter oder Babysitter
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Autor:  clami [ 14.05.2007, 22:32 ]
Betreff des Beitrags:  Tagesmutter oder Babysitter

Soweit ich informiert bin, darf sich nur noch Tagesmutter nennen, wer eine entsprechende Genehmigung vom Jugendamt hat. Was sind da eigentlich die Kriterien? Woran erkenne ich, dass alles "richtig läuft", brauche ich einen Vertrag, besondere Versicherungen oder läuft das bei der Tagesmutter automatisch?
Und wie sieht es mit Babysittern aus? Die betreuen die Kinder doch auch alleine, oft über mehrere Stunden. Darf das noch der Schüler von nebenan machen oder muss man hier auch etwas beachten? Gibt es eine Stundenbegrenzung oder was anderes? (sonst könnte sich doch jede Tagesmutter Babysitter nennen und einfach so arbeiten)

Viele Grüße
Claudia

Autor:  Nicola Quade, BAG [ 15.05.2007, 13:19 ]
Betreff des Beitrags: 

Dieses Thema ist sehr umfangreich und vielschichtig.

Ich empfehle Ihnen, sich über die Seite des Tagesmütter Bundesverbandes für Kinderbetreuung in Tagespflege e.V. weiter zu informieren. Unter http://www.tagesmuetter-bundesverband.d ... dinfo.html oder unter der Seite http://www.handbuch-kindertagespflege.de/ des Bundesministeriums für Familie finden Sie sehr ausführliche Antworten und Hintergründe rund um das Thema Tagespflege von Kindern.

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