Wir raten dringend davon ab, solche Reparaturen in Eigenarbeit durchzuführen. Sie gehören in Expertenhände und sollten dann auch formal dokumentiert werden.
Die Sicherheitsvorschriften für
Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
der Unfallkassen weisen in solchen Fällen auf die Notwendigkeit einer sachkundigen Reparatur hin. Dort heißt es:
Jährliche Kontrollen
Kontrolle auf Verschleiß, Verrottung usw.: vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen*. Standpfosten an Einmastgeräten sind häufiger auf Schäden zu
kontrollieren.
* Sachkundige sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Kinderspielgeräte besitzen und mit den entsprechenden Vorschriften bzw. Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen) vertraut sind, wie z. B. einschlägig vorgebildete Handwerker.
und
Grundsätze
Wenn Mängel festgestellt werden, die die Sicherheit gefährden, sollten diese sofort beseitigt werden. Ist dies nicht möglich, kann das Gerät nur noch eingeschränkt genutzt werden
oder ist zu sperren bzw. zu entfernen. Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden (z. B. Schweißen von Konstruktionsteilen). Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlagen, Fundamente und Oberflächen.
Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie unter
http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/gu ... aechen.pdf