Um gerade den Kindern, die in der Stadt und in verkehrsreichen Gegenden wohnen, die Möglichkeit zu ungefährdetem Spiel zu geben, erlauben die Stadtverwaltungen oft den Zugang auf Schulhöfe auch während der Ferienzeit.
Wichtig ist zu wissen:
- Während des Spiels auf dem Schulhof ist während der Ferienzeit keine Aufsichtsperson vorhanden.
- Haftung für Unfälle und Schäden werden nicht übernommen. Entweder haften die Benutzer selbst oder ihre aufsichtspflichtigen Eltern.
- Wird gegen die Schul- und Schulhofordnung verstoßen, kann der Hausmeister der Schule einschreiten.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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