Eine Vorschrift, die speziell etwas zu Scheren aussagt, kennen wir nicht. Dennoch gehören Scheren natürlich zu den Materialien, die stets sicher verwahrt werden müssen und gerade für kleine Kinder nicht erreichbar sein sollten.
Gleich, ob im Kindergarten ein Kind allein mit der Schere hantiert oder in der Gruppe gemeinsam damit gearbeitet wird: Hier muss ganz besonders gut beaufsichtigt werden, so dass es zu keinen Zwischenfällen kommen kann. Je jünger die Kinder sind, umso höher sind die Anforderungen an die Beaufsichtigung beim Umgang mit unfallträchtigen Instrumenten.
Das bedeutet in diesem Fall:
- Hinweis auf die Gefahren von Scheren
- Verwendung von Scheren mit abgerundeten Spitzen
- genaue Einweisung der Kinder zum Schneiden
- Kontrolle und Korrektur des Umgangs mit dem Gerät
- Hinweis auf das Schließen der Klingen beim Ablegen und Tragen
- Einüben des sicheren Verstauens der Scheren nach dem Gebrauch
Letzteres bedeutet, dass die Scheren z.B. in einem Kasten ablegt werden, der dann von der Erzieherin an einem für die Kinder nicht zugänglichen Platz gestellt wird.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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