Dies entspricht nicht den Sicherheitsregeln für den Kindergarten, die die Unfallkassen - als Versicherer der Kinder - herausgeben.
Dort wird unter der Rubrik "Allgemeine sicherheitstechnische
Schutzziele" u.a. gefordert:
"Schutz vor unbeaufsichtigtem Hineinlaufen in den Straßenverkehr"
Im Abschnitt "Einfriedungen, Zugänge" heißt es:
– Zaunhohe mindestens 1,0 m, empfehlenswert 1,5 m
– kein Stacheldraht, keine Dornenhecke und keine spitzigen Zaunpfähle
– Türen und Tore abschliesbar
– als Sicherungen gegen Hineinlaufen in den Straßenverkehr eignen sich an Grundstücksausgängen z.B. Auffanggeländer oder Schleusen
nachzulesen unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf
Sprechen Sie die Kindergartenleitung darauf an und fordern Sie die Schließung der Tür während der Betreuungszeiten.
Zu diesem Thema lesen Sie in unserem Forum auch noch einmal nach unter
http://www.elternforum-kindersicherheit ... .php?t=920