Dieses Thema ist in unserem Forum schon mehrmals aufgetaucht.
Die Sicherheitsregeln für den Kindergarten, die die Unfallkassen - als Versicherer der Kinder -herausgeben, sagen unter der Rubrik "Allgemeine sicherheitstechnische Schutzziele":
"Schutz vor unbeaufsichtigtem Hineinlaufen in den Straßenverkehr"
– Zaunhohe mindestens 1,0 m, empfehlenswert 1,5 m
– kein Stacheldraht, keine Dornenhecke und keine spitzigen Zaunpfähle
– Türen und Tore abschliessbar
– als Sicherungen gegen Hineinlaufen in den Straßenverkehr eignen sich an Grundstücksausgängen z.B. Auffanggeländer oder Schleusen
nachzulesen unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf
Sprechen Sie die Kindergartenleitung darauf an und stellen Sie das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Elternabends. Sicherheit geht vor und das Argument, es werde aufgepasst, kann ja nicht ziehen, wenn die Kinder schon im Vorgarten sind. Spätestens das Tor zum Außen- und Straßenbereich sollte für Kinder nicht zu öffnen sein. Eine Möglichkeit wäre hier ein Schließmechanismus, z. B. Umlegehebel auf dem Tor in einer für Kinderhände nicht erreichbaren Höhe.
Zu diesem Thema lesen Sie in unserem Forum auch noch einmal nach unter
http://www.elternforum-kindersicherheit ... .php?t=920