Wir haben hier oft schon die Sicherheitsregeln Kindergärten der Unfallkassen vorgestellt. Darin werden sichere Rahmenbedingungen beschrieben, u.a. auch für die Sicherheit der Außenflächen.
Lesen Sie dazu bitte nach unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf
Der Träger der Einrichtung ist verantwortlich dafür, dass die Innen- und Außenanlegen kindersicher sind.
"Die Leiterin bzw. der Leiter der Einrichtung muss den Zustand der Einrichtung überwachen und Mängel (z.B. ein morsches Spielgerät) dem Träger melden, bzw. kleinere Mängel selbst beseitigen (z.B. vorstehende Schraube oder Nagel). Auch die anderen pädagogischen MitarbeiterInnen sind verpflichtet, größere Mängel weiter zu leiten und kleinere Mängel selbst zu beheben."
(Quelle: Landesunfallkasse NRW)
Sprechen Sie die Kindergartenleitung darauf an, machen Sie das Thema Kindersicherheit im Kindergarten zum Thema eines Elternabends.