FORUM KINDERSICHERHEIT
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Sturz vom Kindergartenstuhl
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Autor:  katjalaut [ 23.05.2009, 23:22 ]
Betreff des Beitrags:  Sturz vom Kindergartenstuhl

Liebe Forenmitglieder,
nachfolgende Situation steht für mich fragwürdig im Raum mit der Bitte um Information:

Meine gerade 2-jährige Tochter befindet sich in einer Kita, die eine spezielle kleine Gruppe für Kinder unter drei Jahren führt.
Dort ist sie im Gruppenraum auf einen normalen Standard-Kindergartenstuhl gestiegen und samt diesem der Länge nach vorn über geschlagen. Es folgte ein 1-wöchiger Krankenhausaufenthalt aufgrund eines doppelten Unterarmbruches, wo ihr operativ dieser gerichtet und mit Stäben für kommende mehrere Monate stabilisiert werden mußte.
Von Kitaleitung und zuständiger Gruppenleiterin, welche nach Eigenaussage zu dieser Zeit im Raum die Aufsicht hatte und durch Querelen anderer Kinder abgelenkt war, wurde ich belehrt, daß es sich hierbei dem Anschein nach um einen eingeleiteten "Hinsetzvorgang" des Kindes gehandelt hätte, wie er zigfach am Tag stattfindet. Motorisch wäre meinem Kind dieses alterstechnisch zuzutrauen gewesen. Das mußte ich ohnmächtig so hinnehmen.
Zwei Monate später werden uns Eltern zwei neue Stuhlmodelle mit variablen Sitzhöhen und Armlehnen präsentiert aufgrund der Tatsache, daß im neuen Kindergartenjahr noch mehr jüngere Kleinkinder kommen und die Kita aufgrund gesetzlicher Vorschriften diese Stühle anschaffen müsse!
Meine Verärgerung ist maßlos, denn demnach wäre dieser Unfall nicht lediglich bedauerlich sondern absolut vermeidbar gewesen. Wo kann ich mich hierüber informieren bzw. gibt es eine altersfestgelegte Bestuhlungsvorschrift? Ganz lieben Dank im Voraus für jede Hilfe hierzu.

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 24.05.2009, 20:10 ]
Betreff des Beitrags: 

Schauen Sie doch einmal nach in den

Regeln zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
(GUV-SR S2)
Bearbeitung am 28./29.10.08
(Stand 01.12.08)


http://www.ukh.de/fileadmin/Praevention ... assung.pdf


Dort wird formuliert:
(Hervorhebung im Fettdruck durch uns)

§ 14
Ausstattungen, Spielzeug

(1) Ausstattungen müssen für ihren jeweiligen Bestimmungszweck sicher und ergonomisch gestaltet,
befestigt und aufgestellt sein.
Hierunter sind z. B. folgende Vorkehrungen zu verstehen:
- Feststellvorrichtungen für rollbare Elemente,
- Sicherungen gegen Herausfallen von Schubladen,
- kipp- und standsichere Aufstellung von Regalen, Schränken u. a.

Kindern sollen auf ihre Körpergröße abgestimmte Stühle und Tische bereitgestellt werden.


Für Krippen gilt:

(3) Stühle und Betten sind so zu gestalten, dass sie bei ihrer Nutzung keine Gefährdung für Kinder darstellen.


Weitere Informationen: Normvorschriften für Schulmöbel nach DIN ISO 5970 und EN 1729):

Körpergröße 105 cm
Tischhöhe 46 cm
Sitzhöhe 26 cm

K 120 cm
T 52 cm
S 30 cm

K 135 cm
T 58 cm
S 34 cm

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