In Kindertageseinrichtungen muss ganz besonders auf die Beseitigung möglicher Unfallquellen geachtet werden. Bauliche MaĂnahmen und auch die Einrichtung durch Möbel und Dekoration mĂŒssen dem Rechnung tragen. Dies betrifft alle RĂ€ume im GebĂ€ude.
Die Landesbauordnungen, die DIN-Vorschriften und die Sicherheitsregeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bilden die Rahmenbedingungen fĂŒr eine sichere Umgebung.
In den "UnfallverhĂŒtungsvorschrift Kindertageseinrichtungen GUV-V S 2 vom 1. April 2009 heiĂt es:
§ 14 Ausstattungen, Spielzeug (1) Ausstattungen mĂŒssen fĂŒr ihren jeweiligen Bestimmungszweck sicher und ergonomisch gestaltet, befestigt und aufgestellt sein.
Exakt können wir die Situation in Ihrem Kindergarten nicht einschÀtzen. Sie selbst sehen aber eine deutliche Gefahr.
Eine hohe, nicht gesicherte Statue (Stein und Figur) im Spielbereich der Kinder stellt auch unserer EinschĂ€tzung nach ein Risiko dar. Steht sie nicht in einem abgetrennten und fĂŒr die Kinder nicht zĂŒgĂ€nglichen Bereich, z.B. einer Nische, die mit einem Gitter verschlossen ist, kann es schnell passieren, dass Kinder dort toben, sich dahinter verstecken, mit und ohne Kletterhilfe klettern, u.s.w.
Wir erinnern uns an den Umsturz einer Statue vor einem Restaurant. Ein Kind wurde lebensgefĂ€hrlich verletzt und starb dann. Der Restaurantbesitzer wurde verurteilt, weil er in seinen RĂ€umen ebenso wie im AuĂenbereich mit der Anwesenheit von spielenden Kindern rechnen musste. Das trifft natĂŒrlich fĂŒr den Kindergarten in besonderem MaĂe zu.
Ein "Es passiert schon nichts", darf im Kindergarten nicht gelten. Es geht nicht um jahrelange Unfallfreiheit, sondern genau um den einen Fall, bei dem ein Kind zu Schaden kommt - durch eine Unfallquelle, die man hĂ€tte ausschlieĂen können.
Wenn Sie allein von der Leitung nicht gehört werden, mobilisieren sie die ĂŒbrige Elternschaft und diskutieren Sie das Thema beim nĂ€chsten Elternabend.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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