Kinder bei Laternenumzug gut abgesichert
Frage: Herr May, es beginnt die Zeit der LaternenumzĂŒge. Wie steht es dabei um den Versicherungsschutz der Kinder?
May: Wird der Umzug von einem Kindergarten oder einer Kinderkrippe veranstaltet, stehen die Kleinen und die von der Krippen-Leitung beauftragten ehrenamtlichen Helfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Versicherung besteht auch auf den Wegen zum Umzug und zurĂŒck nach Hause.
Frage: Was gilt fĂŒr Eltern oder andere GĂ€ste, und welche Besonderheiten mĂŒssen beachtet werden?
May: Nur Eltern oder andere Personen, die offiziell von der Schule oder vom Kindergarten als Aufsichtsperson beauftragt werden, stehen unter Versicherungsschutz. Ansonsten gilt: GrundsĂ€tzlich nicht versichert sind Eltern, Besucher und Kinder, die nicht zum Kindergarten oder zur Schule gehören. AuĂerdem gehört es zum privaten Risiko, wenn UnfĂ€lle auf Umwegen auf dem Hin- oder RĂŒckweg geschehen.
Frage: Welche Sicherheitstipps können Sie geben, damit es gar nicht erst zu UnfÀllen kommt?
May: Eltern sollten immer darauf achten, dass Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ihre Kinder gut sehen können. Unentbehrlich in der Dunkelheit sind Reflektoren und helle Kleidung. Die Auswahl an rĂŒckstrahlenden LeuchtbĂ€ndern, Aufklebern und AnhĂ€ngern ist groĂ. Dabei gilt, dass silberne oder weiĂe Reflektoren heller leuchten als rote oder grĂŒne. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband berĂ€t gern Schulen und KindergĂ€rten.
Quelle:
www.nwzonline.de