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Laternenumzug im Kindergarten
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 21.10.2009, 21:47 ]
Betreff des Beitrags:  Laternenumzug im Kindergarten

Kinder bei Laternenumzug gut abgesichert

Frage: Herr May, es beginnt die Zeit der Laternenumzüge. Wie steht es dabei um den Versicherungsschutz der Kinder?

May: Wird der Umzug von einem Kindergarten oder einer Kinderkrippe veranstaltet, stehen die Kleinen und die von der Krippen-Leitung beauftragten ehrenamtlichen Helfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Versicherung besteht auch auf den Wegen zum Umzug und zurück nach Hause.

Frage: Was gilt für Eltern oder andere Gäste, und welche Besonderheiten müssen beachtet werden?

May: Nur Eltern oder andere Personen, die offiziell von der Schule oder vom Kindergarten als Aufsichtsperson beauftragt werden, stehen unter Versicherungsschutz. Ansonsten gilt: Grundsätzlich nicht versichert sind Eltern, Besucher und Kinder, die nicht zum Kindergarten oder zur Schule gehören. Außerdem gehört es zum privaten Risiko, wenn Unfälle auf Umwegen auf dem Hin- oder Rückweg geschehen.

Frage: Welche Sicherheitstipps können Sie geben, damit es gar nicht erst zu Unfällen kommt?

May: Eltern sollten immer darauf achten, dass Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ihre Kinder gut sehen können. Unentbehrlich in der Dunkelheit sind Reflektoren und helle Kleidung. Die Auswahl an rückstrahlenden Leuchtbändern, Aufklebern und Anhängern ist groß. Dabei gilt, dass silberne oder weiße Reflektoren heller leuchten als rote oder grüne. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband berät gern Schulen und Kindergärten.


Quelle: www.nwzonline.de

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