Diese Frage ist im Forum schon mehrmals diskutiert worden.
Die Unfallkassen, über die die Kinder versichert sind, geben Sicherheitsregeln für den Kindergarten heraus. Unter der Rubrik "Allgemeine sicherheitstechnische Schutzziele" steht:
"Schutz vor unbeaufsichtigtem Hineinlaufen in den Straßenverkehr"
– Zaunhohe mindestens 1,0 m, empfehlenswert 1,5 m
– kein Stacheldraht, keine Dornenhecke und keine spitzigen Zaunpfähle
– Türen und Tore abschliessbar
– als Sicherungen gegen Hineinlaufen in den Straßenverkehr eignen sich an Grundstücksausgängen z.B. Auffanggeländer oder Schleusen
nachzulesen unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf
In ihrem Fall scheint durchaus Dringlichkeit zu bestehen, da Kinder schon unbeaufsichtigt das Gelände verlassen haben. Ein Riegel kann grundsätzlich eine Lösung sein. Er muss aber so angebracht sein, dass er von den Kinder keinesfalls zu erreichen und zu lösen ist.
Mit der Anmeldung Ihres Kindes im Kindergarten geben Sie die Aufsichtspflicht für die Zeit des Aufenthaltes in die Hände der Erzieherinnen bzw. der Kindergartenleitung. Dies ist gesetzlich geregelt. Schauen Sie dazu nach unter
http://www.kindergartenpaedagogik.de/22.html
Ihre Idee ist richtig, sich mit dem Betreiber des Kindergartens in Verbindung zu setzen und das Anliegen aller Eltern in einem Brief zu formulieren. Es muss eine sichere Lösung gefunden werde, die Kinder vor Schaden bewahrt.