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Betreuung bei Schulausfall
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Autor:  Gast [ 05.02.2010, 16:52 ]
Betreff des Beitrags:  Betreuung bei Schulausfall

Zwar regelten der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und viele Tarifverträge eine «vorübergehender Verhinderung» - ein Schulausfall sei dabei aber nicht erwähnt. Ein Arbeitnehmer schulde grundsätzlich seine Arbeit, unabhängig davon, ob das Kind betreut ist oder nicht. Anders sehe es aus, wenn das Kind krank wird. Dann dürften Mutter oder Vater zu Hause bleiben.
Ab wann können Kinder allein zu Hause bleiben? Meine Kinder sind 6+9 Jahre (also Grundschulkinder) und die sollte ich lt. meinem Arbeitgeber bereits alleine zu Hause lassen können-ohne Betreuung.
Ich blieb bei Schulasufall zu Hause, da ich keine andere Person zur BEtreuung hatte. Danach wurde ich vom Arbeitgeber abgemaht und will nun wissen, ob das tatsächlich so rechtens ist?
Das kann doch nicht sein, das die arbeitenden Eltern dadurch bestraft werden, weil hier eine gesetzteslücke vorhanden ist.
Habe auch bereits das Familienministerium angeschrieben.

Vielen Dank.

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 06.02.2010, 19:15 ]
Betreff des Beitrags: 

Das liegt etwas außerhalb unseres Themas. Wir können Ihnen daher keine Auskunft zu Ihrer rechtlichen Frage geben.

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