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Tagesmutter
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Autor:  Ulrike Breuer, BAG [ 16.03.2006, 11:26 ]
Betreff des Beitrags:  Tagesmutter

Was muss ich als Tagesmutter versicherungstechnisch beachten?

Autor:  Nicola Quade, BAG [ 16.03.2006, 12:17 ]
Betreff des Beitrags: 

1. Gesetzliche Unfallversicherung

Kinder:
Kinder in Tagespflege sind seit dem 1. Oktober 2005 gesetzlich gegen Unfälle versichert. Diese Neuregelung liefert KICK, das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Wenn in der Tagespflege oder auf dem Weg dorthin ein Unfall geschieht, dann übernehmen die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Tagespflegeperson beim Träger der örtlichen Jugendhilfe registriert ist. Dadurch sollen Mindestanforderungen an Eignung, Sachkompetenz und Räumlichkeiten sichergestellt werden (z.B. Zertifikat: „Qualifizierung in der Tagespflege“ entwickelt vom Deutschen Jugendinstitut).

Tagesmütter / - väter
Tagesmütter und -väter selbst sind ebenfalls bei den Unfallkassen gesetzlich gegen Unfälle versichert, vorausgesetzt sie kümmern sich um die Kinder von nur einer Familie.

Wenn sie hingegen als Selbstständige Kinder mehrerer Eltern in Pflege nehmen, dann müssen sie sich – wie ein normales Unternehmen – innerhalb einer Woche nach Beginn der Tätigkeit selbst bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg anmelden und pflichtversichern.

Für Tagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern Kinder betreuen (Kinderfrau), müssen die Eltern eine Betriebsunfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft abschießen (gesetzliche Pflicht).

2. Haftpflichtversicherung

Personen, die im Auftrag der Eltern Kinder in Tagespflege gemäß § 23 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) betreuen, übernehmen für einen begrenzten Teil des Tages die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern. Damit haften Tagespflegepersonen für Schäden, die aus fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen. Das gilt für Tagesmütter (Betreuung der Kinder im eigenen Haushalt) gleichermaßen wie für Kinderfrauen (Betreuung der Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten).

Dieses Haftungsrisiko sollten Sie als Tagesmutter unbedingt absichern:

    Sammelhaftpflichtversicherung des Jugendamtes
oder
    Erweiterung der privaten Haftpflichtversicherung
oder
    Berufshaftpflichtversicherung


Bei einigen Tagesmüttervereinen gibt es für Mitglieder zudem die Möglichkeit, sich über eine Sammelhaftpflicht versichern zu lassen.

Weitere Auskünfte finden Sie unter:

Tagesmütter Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e. V.
www.tagesmuetter-bundesverband.de

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
www.bgw-online.de

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