Wir denken, dass Sie Schwierigkeiten mit der Nutzung des privaten Spielplatzes durch Ihre Pflegekinder bekommen. Der Spielplatz ist von den EigentĂŒmern mit bezahlt worden; sie tragen auch die Kosten der weiteren Instandhaltung bzw. legen sie auf ihre Mieter um. Gelegentliche Nutzung von Besucherkindern wird sicherlich akzeptiert, aber eine regelmĂ€Ăige und "gewerbliche" Nutzung "fremder" Kinder wird nicht auf Zustimmung stoĂen.
Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Jugendamt, dass die Voraussetzungen fĂŒr die Pflegeerlaubnis festlegt und fĂŒr Sonderfragen der richtige Ansprechpartner ist. Befragen Sie die EigentĂŒmer-/Mietergemeinschaft dazu.
Wie jeder Spielplatz sollte auch der Ihrer Wohnanlage regelmĂ€Ăig kontrolliert werden. 1 x jĂ€hrlich sollte das durch einen ausgewiesenen Experten (z.B. des TĂVs) erfolgen. Diese Kontrollen werden aus KostengrĂŒnden mitunter vernachlĂ€ssigt.
Als Eltern und Bewohner der Anlage sollten Sie selbst Sichtkontrollen des Spielplatzes und der SpielgerÀte vornehmen. Informationen dazu finden Sie in unserem Flyer "Der Spielplatzcheck" unter
www.kindersicherheit.de/Spielplatzcheck.pdf