Beides ist möglich, und beides hängt von den Rahmenbedigungen in Ihrer KiTa ab.
Beim "normalen Verschließen" der Eingangstüren, (wir verstehen das als Absperren mit Schlüssel), vermeiden Sie es, dass Kinder das Gelände unbemerkt verlassen und außerhalb in Gefahr geraten können. Gleichzeitig schließen Sie andere Personen davon aus, das Gelände zu betreten, ohne dass geklingelt wird und ohne dass eine der Betreuungspersonen persönlich zur Tür geht und öffnet. Das kann im normalen Ablauf zu einem größeren Aufwand führen, wenn z.B. Kinder mit großer Verspätung ankommen oder gebracht werden.
Eine "gesonderte Verschließbarkeit", z.B. durch einen Riegel auf dem oberen Rahmen der Tür, schafft ebenfalls Sicherheit für die Kinder, lässt es aber zu, dass Eltern auch außerhalb der Ankunfts- und Abholzeiten auf das Gelände gelangen können. Dies gilt dann aber auch für Unbefugte und von Betreuern nicht bemerkte Personen. Zudem bleibt ein Risiko, wenn der Riegel nicht betätigt wird.
Die Unfallkassen schreiben in "Allgemeine sicherheitstechnische Schutzziele" für den Kindergartenbereich vor:
– Türen und Tore abschliessbar
nachzulesen unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf