Mit 16 Jahren kann ein älteres Geschwisterkind die Aufsicht über jüngere Geschwister übernehmen. Wie lange das möglich ist, hängt - wie immer - von den speziellen Bedingungen ab, die Sie nur selbst einschätzen können.
- Wie zuverlässig ist das ältere Kind?
- Wie ist das Verhältnis unter den Geschwistern?
- Akzeptiert das ältere Kind die Aufgabe?
- Was akzeptieren die Kleineren?
Eine größere Gruppe von 4 Kindern macht es natürlich nicht einfacher. Die Konflikte können sich multiplizieren.
Besprechen Sie die Situation mit allen Kindern. Stellen Sie klar, dass Ihre 16-jährige Tochter die Aufsicht übernimmt. Sie hat die größte Selbständigkeit und den besten Überblick. Sorgen Sie dafür, dass Probleme gar nicht erst entstehen. Jeder sollte wissen, was er in der Zeit Ihrer Abwesenheit tut. Konflikte werden ausgesetzt; die Klärung findet nach Ihrer Rückkehr statt. Halten Sie selbst zeitliche Verabredungen genau ein. Sie sollten telefonisch erreichbar sein. Gut ist es, wenn Sie eine vertraute Person in der Nachbarschaft informieren können, die einen Blick werfen kann und an die sich die Kinder im Notfall werden können. Machen Sie zunächst kurzzeitige "Versuche" und bewerten Sie die Situation.
Grundsätzlich:
Die elterliche Aufsichtspflicht besteht bis zum 18. Lebensjahr. Mit höherem Alter der Kinder muss sie natürlich nicht lückenlos sein.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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