FĂŒr diesen Fall gibt es tatsĂ€chlich keine Regelung. Die Entscheidung wird von den Unfallkassen in das Ermessen des Kindergartens gestellt. Dass es eine Anweisung zum Nicht-Tragen eines Helmes gibt, erscheint uns allerdings nicht vorstellbar.
Vielmehr wird der Konflikt zwischen der wechselnden Nutzung von Fahr- und SpielgerÀten gesehen:
"...einerseits fördert die Bewegung, z. B. mit Fahrrad, Rollern oder Laufrad die Entwicklung der Kinder und andererseits gefÀhrden Helme die Kinder auf den SpielplatzgerÀten.
Wie kann nun sichergestellt werden, dass vom Helm keine GefÀhrdung ausgeht?
Jede Einrichtung muss eine GefĂ€hrdungsbeurteilung hinsichtlich der Nutzung von Helmen auf dem AuĂengelĂ€nde erstellen. Diese muss die individuellen Randbedingungen und beeinflussenden Faktoren berĂŒcksichtigen.
Hilfreiche Fragestellungen könnten z. B. sein:
- Sind die Bereiche fĂŒr die Nutzung der Fahrzeuge und des SpielgelĂ€ndes mit den SpielgerĂ€ten deutlich voneinander getrennt?
- Ist das AuĂengelĂ€nde und sind somit alle AktivitĂ€ten der Kinder gut zu ĂŒberwachen?
- Bestehen eindeutige Regeln zur Nutzung der Helme auf dem AuĂengelĂ€nde?
Wenn ja, werden diese Regeln wirksam kontrolliert?
Anhand dieser GefĂ€hrdungsbeurteilung muss die Einrichtung fĂŒr sich entscheiden, ob sie es gewĂ€hrleisten kann, dass Kinder nur ohne Helm die SpielplatzgerĂ€te bzw. den natĂŒrlichen Spielraum nutzen.
Quelle:
http://www.ukrlp.de/unfallkasse/risiko- ... .html#c169
Gleichzeitig engagieren sich die Unfallkassen seit vielen Jahren in dem Projekt âSicher rollern â besser radelnâ. Neben den Eltern sind vor allem auch KindergĂ€rten mit einbezogen, Kinder beim Erlernen und Ăben des Roller- oder Radfahrens zu begleiten. Dabei wird auf den Sicherheitsaspekt Wert gelegt:
"Kinder lernen hier auch, dass das Fahren auf zwei RĂ€dern nur mit Helm und Sicherheitswesten richtig sicher ist."
Quelle:
http://www.uk-nord.de/de/unfallkasse-no ... f91cbc6e6b
Wir stimmen Ihnen zu, dass es wenig sinnvoll ist, Kindern das Tragen des Helms zur Pflicht zu machen und dann gerade im Kindergarten darauf zu verzichten. Viele KindergÀrten verfahren also danach: Roller- und Radnutzung nur mit Helm!