Grundsätzlich haben Sie als Eltern eine Aufsichtspflicht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, d.h. Sie haften bis dahin für Schäden, die Ihr Kind erleidet oder die von Ihrem Kind verursacht werden, wenn Ihnen eine Vernachlässigung nachgewiesen werden kann.
Eltern entscheiden für das minderjährige Kind. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht lässt Eltern bis zur Volljährigkeit auch darüber entscheiden, wo ihr Kind wohnt.
Will ein 16-jährigen Kind die elterliche Wohnung verlassen, ist dies möglich, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind und beide ihre Zustimmung gegeben haben. Bei einer einseitigen Zustimmung muss der Jugendrichter entscheiden.
Sie sollten in jedem Fall die Gewissheit und das Zutrauen haben, dass Ihre Tochter eigenverantwortlich leben kann. Zudem sollte die Frage des Unterhalts geklärt sein, zu dem Sie natürlich verpflichtet sind, wenn kein eigenes ausreichendes Einkommen vorhanden ist.
Geht der Auszug aus dem Elternhaus konfliktlos vor sich, sind feste Absprachen und eine gute Kommunikation Grundlage des ganzen Unternehmens: Informationen werden weiter ausgetauscht, Probleme werden gemeinsam diskutiert und gelöst, auf neue Anforderungen wird entsprechend reagiert, usw.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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