Offensichtlich fordern die Unfallkassen aktuell zur schnellen Entfernung mit Hilfe einer Zeckenkarte auf:
Zeckenentfernung mit der Zecken-Card
Mit den warmen Tagen werden auch die Zecken wieder aktiv. Der Biss einer Zecke kann alles andere als harmlos sein, wenn diese mit Krankheitserregern infiziert ist, was aber nur in Einzelfällen zu tatsächlichen Erkrankungen führt. Mit ihren Sekreten können nach mehrstündigem Saugen Bakterien und Viren in den Körper gelangen.
Der Zeckenbiss kann in unseren Breiten insbesondere die Borreliose übertragen. Diese zunächst unscheinbar sich äußernde bakterielle Erkrankung (ringförmige Hautrötung ohne Juckreiz) kann in n Einzelfällen erhebliche Spätschäden verursachen. Der wirksamste Schutz ist daher die sofortige Entfernung der Zecke, da über den Zeitfaktor des Blutsaugens die Infektionsgefahr ansteigen würde.
Die Entfernung von Zecken beim Kind durch Lehrer/Betreuer und nicht durch den Arzt sah die gesetzliche Unfallversicherung vor einigen Jahren noch mit Bedenken. Dieses hat sich inzwischen vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen mit den Zecken-Cards grundlegend gewandelt. Unsere Empfehlung gründet in der Feststellung, dass die Wahrscheinlichkeit von Spätschäden durch den sofortigen Einsatz der Zecken-Card gesenkt werden kann und die Zeckenentfernung nicht als therapeutische Behandlung angesehen wird. Die Anwendung der Zecken-Card ist so einfach und zweckmäßig, dass die Unfallkasse es aus heutiger Sicht begrüßt, wenn Lehrer/Betreuer die
Zecke sogleich entfernen.
Wichtig ist, dass die Zecke bei dieser Prozedur nicht gequetscht oder gar mit Chemikalien wie
Nagellack oder Klebstoff betupft wird. Aus Gründen der Sorgfalt sollten die Eltern des Schülers über die Entfernung der Zecke unbedingt informiert werden, damit das Kind nachbeobachtet und ggf. noch einem Arzt vorgestellt werden kann. Alarmierende Hinweise auf eine Borreliose sind die Wanderröte um die Bissstelle und grippeähnliche Symptome wie Abgeschlagenheit, Fieber und Kopfschmerzen.
Quelle:
www.www.uk-nord.de