Logo der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Aktuelle Zeit: 29.03.2024, 00:53


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Verschlossene Fluchttüren
BeitragVerfasst: 22.01.2012, 19:10 
Einige Eltern aus unserem Kindergarten haben sich an den Elternbeirat gewandt, weil Sie sich Sorgen über die Gestaltung der Flucht- und Rettungswege machen.

Offensichtlich sind die Fluchttüren zumindest zum Teil abgeschlossen, und könnten durch das Personal im Notfall nur mit dem entsprechenden Schlüssel geöffnet werden.

Die Eingangstür zum Kindergarten zum Beispiel, besitzt innen einen elektrischen Türöffener, der so hoch angebracht ist, dass er nur von Erwachsenen bedient werden kann. Um sicherzustellen, dass der Kindergarten außerhalb der regulären Bring- und Hohlzeiten nicht durch unbefugte Personen betreten werden kann, soll die Tür außerhalb dieser Zeiten nun abgeschlossen werden (Kann dann also nur mit dem entsprechenden Schlüssel durch die Erzeiherinnen geöffnet werden).

Grundsätzlich erscheint es ja sinnvoll, dass dadurch verhindert wird, dass der Kindergarten durch Unbefugte betreten werden kann. Einige Eltern sind damit jedoch nicht einverstanden. Sie meinen das die Tür als Fluchtweg von innen jederzeit (durch einen Erwachsenen) ohne weitere Hilfsmittel (Schlüssel) zu öffnen sein muß.

Eine Bröschure der Unfalkassen Nordrhein-Westfalen (Brandschutz- und Notfallplanungen in Kindertageseinrichtungen) scheint dies zu stützen.
Zitat:" Als Notausgang dienende Türen sind immer so zu gestalten, dass sie jederzeit ohne Hilfsmittel zu öffnen sind und in Fluchtrichtung aufschlagen. Selbstverständlich darf dies nicht dazu führen, dass Kinder unbemerkt Türen öffnen und die Tageseinrichtung verlassen. Mit Hilfe von z. B. elektrischen Türöffnern oder mit zwei Türdrückern in unterschiedlichen Höhen kann dies verhindert werden. Türen mit elektrischer Verriegelung sind nur dann zulässig, wenn sie bei stromlosem Betrieb auch über eine Drückgarnitur zu öffnen sind."

Frage: Wer weiß wo man sich über die entsprechenden Vorschriften bzw. allgemeine akzeptierten Richtlinen (Baden-Württemberg) informieren kann?

Ein für jede Hilfe danbarer Elternbeirat


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Verschlossene Fluchttüren
BeitragVerfasst: 24.01.2012, 22:59 
Die Unfallkassen sind der richtige Ansprechpartner. Ruf doch einfach mal bei der Unfallkasse in BAWü an: www.uk-bw.de

Grüße Bernd


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Verschlossene Fluchttüren
BeitragVerfasst: 30.01.2013, 19:35 
Hier steht genau beschrieben wie es sein muß:

editiert:
Bitte keine Verlinkung auf kommerzielle Seiten!
Lis Dammann
Moderatorin


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste


Sie dürfen neue Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Theme created StylerBB.net
Deutsche Ãœbersetzung durch phpBB.de
SeitenanfangBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Christian-Lassen-Str. 11a, 53117 Bonn, info@kindersicherheit.de