Sie haben recht, dass Ereignisse, wie zuletzt an einer Berliner Grundschule, sehr verunsichern und immer mehr Fragen nach der Sicherheit von Kindern in Betreuungsinstitutionen aufwerfen.
Zur Frage der AuĂentĂŒren im Kindergarten haben wir schon öfter im Forum diskutiert. Eltern fordern die verschlossene TĂŒr: Niemand kann unbemerkt hinaus oder hinein. Viele Einrichtungen haben sich mittlerweile zu SchlieĂsystemen entschieden. AuĂerhalb der Bring- und Abholzeiten, (in denen eine Kontrolle stattfindet), ist die TĂŒr verschlossen, und es muss geklingelt werden.
Dies entspricht - in Teilen - den Sicherheitsregeln fĂŒr den Kindergarten, die die Unfallkassen - als Versicherer der Kinder - herausgeben.
Dort wird unter der Rubrik "Allgemeine sicherheitstechnische Schutzziele" im Abschnitt "Einfriedungen, ZugĂ€nge" heiĂt es:
â Zaunhohe mindestens 1,0 m, empfehlenswert 1,5 m
â kein Stacheldraht, keine Dornenhecke und keine spitzigen ZaunpfĂ€hle
â TĂŒren und Tore abschliessbar
â als Sicherungen gegen Hineinlaufen in den StraĂenverkehr eignen sich an GrundstĂŒcksausgĂ€ngen z.B. AuffanggelĂ€nder oder Schleusen
nachzulesen unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf
Verschliessbarkeit wird demnach angefĂŒhrt, das VerschlieĂen jedoch nicht eingefordert. Wenn Eltern sich beunruhigen, sollten sie - am besten zu mehreren - das GesprĂ€ch mit der Kindergartenleitung suchen.