Gesetze und Verordnungen im Bereich Schule und Bildung liegen bei den LÀndern. Regelungen können jeweils unterschiedlich sein.
Allgemein kann man aber sagen, dass Schulfahrten mit RĂ€dern mit der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten stattfinden können. FĂŒr eine angemessene Aufsicht und feste Absprachen muss seitens der Schule natĂŒrlich gesorgt werden. Zudem mĂŒssen sich alle SchĂŒler im StraĂenverkehr sicher bewegen können.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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