Nach den Richtlinien der Unfallversicherer muss je Gruppe eine Erzieherin eine Erste Hilfe-Ausbildung haben (§26, GUV-V A 1 âGrundsĂ€tze der PrĂ€ventionâ ). Diese Kenntnisse mĂŒssen alle zwei Jahre erneuert werden. Im wesentlichen geht es darum, durch das Eingreifen die Folgen eines Unfalls zu begrenzen.
Es ist dafĂŒr zu sorgen, dass in Kindertageseinrichtungen eine ausreichende Anzahl von Personen mit Erste-Hilfe-Kenntnissen vertraut ist und zur VerfĂŒgung steht. Auch wenn sich die Kindergruppe auĂerhalb der Einrichtung befindet, muss eine Person mit diesen Kenntnissen unmittelbar erreichbar und Verbandmaterial vorhanden sein.Weitere Einzelheiten sind nachzulesen unter
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8066.pdfGesetzliche Unfallversicherung: "Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen"