Bei der Bewertung von unterlassener Aufsichtspflicht werden stets der individuelle Entwicklungsstand des Kindes und die speziellen Umstände der Wohnsituation betrachtet. Und je jünger das Kind ist, umso mehr kommt die Vernachlässigung Ihrer Aufsichtspflicht zum Tragen. Zur Verantwortung gezogen würden Sie, wenn das Kind Schaden nimmt oder selbst einen Schaden verursacht.
Tendenziell schließen wir uns der Aussage Ihrer Freundin an, dass ein Neunjähriger nichts abends und sogar nachts über mehrere Stunden allein gelassen werden sollte. Gehen Sie immer davon aus, dass es die unvorhergesehenen Situationen sind, die ein jüngeres Kind falsch bewertet, in denen es nicht zu reagieren weiß und die es in Gefahr bringen. Es davor zu bewahren, sollte im Vordergrund stehen. Wenn Sie vor Gericht müssen, ist es vielleicht schon zu spät.
_________________ FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher
Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
|