Expertin |
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Registriert: 10.01.2005, 13:53 Beiträge: 4465
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Ein Mädchen verletzt sich beim Turnen in einer Sportfördergruppe, als es von einer schrägen Bank auf die Matte rutschen will. Hat der Übungsleiter hier seine Aufsichtspflicht verletzt? Nein, sagt das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm. Übungsleiter müssen lizensiert und die Geräte nach den Sicherheitsbestimmungen aufgebaut sein. Aber eine "Eins-zu-Eins-Betreuung" kann nicht erwartet werden. Wörtlich: „Ohne besondere Anhaltspunkte durften die Übungsleiterinnen daher davon ausgehen, dass das Mädchen die Übung allein bewältigen konnte. Es würde die Sicherheitsanforderungen überspannen, darüber hinaus zu verlangen, dass die Übungsleiterinnen auch für den Fall eines nur augenblicklichen Versagens jederzeit Vorsorge treffen müssten".http://www.ksta.de - (Az. 19 U 171/10)
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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