Wir nehmen an, dass Sie durch Ihr örtliches Bauamt und durch die Forstbehörde über die gesetzlichen Regelungen informiert sind und von dort bereits eine Genehmigung haben.
Wir haben in der Publikation "Mit Kindern im Wald", die die Unfallkassen zu Waldkindergärten herausgeben, folgende Hinweise zu Bauwagen/Schutzhütten gefunden:
Ein Bauwagen muss aber ebenso die Forderung nach Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Erzieherinnen erfüllen. Es ist zu gewährleisten, dass die Einrichtungsgegenstände in dem Bauwagen keine Spitzen aufweisen und abgerundet sind, eventuell vor handene Glasflächen bis in eine Höhe von 1,50 m aus Sicherheitsglas oder Material mit gleichwertigen Eigenschaften bestehen, und dass ein Zugang zum Bauwagen mit mehr als vier Stufen mit Handläufen ausgerüstet ist.
Bauwagen verfügen in der Regel nicht über einen Stromanschluss, so dass elektrische
Gefährdungen auszuschließen sind. Sollte der Bauwagen mit Gas beheizt werden, sind in jedem Fall bei der Installation der Heizung die Herstellerangaben (vor allem auch in Bezug auf die Lüftung) sowie die Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zu beachten. Auch in Bezug auf die Beheizung mit Holzöfen ist es sinnvoll, einen Feuerlöscher vorzuhalten. Der Bereich unter dem Bauwagen ist auf grund scharfer Kanten und vorhandenem Gestänge abzuschirmen, damit Kinder sich nicht darunter aufhalten können.Quelle:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8084.pdfZu weiteren Fragen sollten Sie sich direkt mit Ihrer Landesunfallkasse, über die die Kinder versichert sind, in Verbindung setzen.