Wir nehmen an, dass Sie durch Ihr örtliches Bauamt und durch die Forstbehörde ĂŒber die gesetzlichen Regelungen informiert sind und von dort bereits eine Genehmigung haben.
Wir haben in der Publikation "Mit Kindern im Wald", die die Unfallkassen zu WaldkindergĂ€rten herausgeben, folgende Hinweise zu Bauwagen/SchutzhĂŒtten gefunden:
Ein Bauwagen muss aber ebenso die Forderung nach Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Erzieherinnen erfĂŒllen. Es ist zu gewĂ€hrleisten, dass die EinrichtungsgegenstĂ€nde in dem Bauwagen keine Spitzen aufweisen und abgerundet sind, eventuell vor handene GlasflĂ€chen bis in eine Höhe von 1,50 m aus Sicherheitsglas oder Material mit gleichwertigen Eigenschaften bestehen, und dass ein Zugang zum Bauwagen mit mehr als vier Stufen mit HandlĂ€ufen ausgerĂŒstet ist.
Bauwagen verfĂŒgen in der Regel nicht ĂŒber einen Stromanschluss, so dass elektrische
GefĂ€hrdungen auszuschlieĂen sind. Sollte der Bauwagen mit Gas beheizt werden, sind in jedem Fall bei der Installation der Heizung die Herstellerangaben (vor allem auch in Bezug auf die LĂŒftung) sowie die Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zu beachten. Auch in Bezug auf die Beheizung mit Holzöfen ist es sinnvoll, einen Feuerlöscher vorzuhalten. Der Bereich unter dem Bauwagen ist auf grund scharfer Kanten und vorhandenem GestĂ€nge abzuschirmen, damit Kinder sich nicht darunter aufhalten können.Quelle:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8084.pdfZu weiteren Fragen sollten Sie sich direkt mit Ihrer Landesunfallkasse, ĂŒber die die Kinder versichert sind, in Verbindung setzen.