Haben Tagesmütter eine behördliche Betreuungserlaubnis, sind die ihnen anvertrauten Kinder durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert, hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden. Damit haftet eine Tagesmutter nicht und muss auch kein Schmerzensgeld zahlen.
Ein Kind hatte sich während der Betreuung bei seiner Tagesmutter mit heißem Tee den Arm verbrüht. Es erlitt schwere Verletzungen, die eine mehrtägige stationäre Behandlung und eine Hauttransplantation erforderten. Mit der Tagesmutter bestand ein privater Vertrag über die Betreuung, die Betreuungskosten zahlten die Eltern.
Quelle: dpa - Mannheimer Morgen - 05.07.2014
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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