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Tagesmütter
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 05.07.2014, 14:18 ]
Betreff des Beitrags:  Tagesmütter

Haben Tagesmütter eine behördliche Betreuungserlaubnis, sind die ihnen anvertrauten Kinder durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert, hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden. Damit haftet eine Tagesmutter nicht und muss auch kein Schmerzensgeld zahlen.

Ein Kind hatte sich während der Betreuung bei seiner Tagesmutter mit heißem Tee den Arm verbrüht. Es erlitt schwere Verletzungen, die eine mehrtägige stationäre Behandlung und eine Hauttransplantation erforderten. Mit der Tagesmutter bestand ein privater Vertrag über die Betreuung, die Betreuungskosten zahlten die Eltern.

Quelle: dpa - Mannheimer Morgen - 05.07.2014

Autor:  Kathie [ 27.07.2015, 12:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tagesmütter

Hat denn jedes Kind eine Unfallversicherung? Ich hatte mich hier mal informiert und dachte, man kann als Eltern individuell entscheiden, ob man eine Unfallversicherung abschließt?

Autor:  Scharmützel [ 17.07.2016, 13:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tagesmütter

Kann leider passieren :/

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