Zu Hygiene-Fragen im Kindergarten, so auch für Bällchenbäder, gibt es Richtlinien, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ableiten.
3.4.8 Bällchenbäder
• Feuchtreinigung der Bällchen in geeigneten Behältnissen bzw. einer Waschmaschine einmal jährlich (je nach Nutzung auch häufiger), bei Verschmutzung sofort
• gründliche Trocknung vor Wiederbefüllung
• Nichtbenutzung beim Auftreten von Durchfallerkrankungen oder anderen Infekti-
onskrankheiten(Quelle:
https://www.gesunde.sachsen.de/download ... l_Kita.pdf)
(gleich in Hamburg und Berlin)
4.10 Bällchenbäder
Die Bälle sollten halbjährlich (mindestens jedoch jährlich), möglichst in einer Waschmachine, bei mindestens 60°Grad gereinigt werden. Bei starker Verschmutzung auch häufiger.
Die Bälle müssen nach dem Waschen gründlich getrocknet werden. Treten in der Einrichtung ansteckende Krankheiten auf, sollte auf die Benutzung des Bällchenbades verzichtet werden.Quelle:
http://www.landkreis-neunkirchen.de/fil ... 14_web.pdf[/b]
Bei der professionellen Reinigung wird auf die Verwendung von alkoholfreien, hautverträglichen und zertifizierten Reinigungs-und Desinfektionsmitteln hingewiesen. Bei allem bleiben auch für uns kritische Fragezeichen, was Hygiene und Infektionen anbetrifft. Dagegen stehen Argumente (auch von Eltern), die Ansteckungsmöglichkeiten überall sehen, d.h. auch beim normalen gemeinsamen Spielzeuggebrauch, auf Spielplätzen - und damit in den Bällchenbädern keine besondere Gefahr sehen.