Expertin |
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Registriert: 10.01.2005, 13:53 BeitrÀge: 4465
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Zu einer Anfrage an uns:
Werden kleinere Kinder in einem altersgemischten Kindergarten wirklich mehr beaufsichtigt als gröĂere?
Davon ist grundsÀtzlich auszugehen! PÀdagogisch und sicherheitstechnisch ist es unbedingt notwendig, kleinere Kinder intensiver zu beaufsichtigen. Bei ihnen liegt keinerlei Gefahrenbewusstsein vor; es gibt noch keine Einsicht in AblÀufe und deshalb auch keine Vorsicht.
In den Richtlinien, die die Unfallkassen fĂŒr Kinderbetreuungseinrichtungen herausgeben, ist einer der Faktoren zum Umfang und zum Inhalt der Aufsichtspflicht das Alter des zu betreuenden Kindes.
In der Regel bedĂŒrfen jĂŒngere Kinder einer intensiveren Beaufsichtigung als Ă€ltere Kinder, da sie noch nicht ĂŒber deren Erfahrungen verfĂŒgen. Die Rechtsprechung geht bei Kleinkindern bis zu vier Jahren grundsĂ€tzlich von einer besonderen AufsichtsbedĂŒrftigkeit aus.Quelle: http://www.kindergaerten-in-aktion.de
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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