Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder ist es, die ihnen anvertrauten Kinder so zu beaufsichtigen, dass die Kinder selbst vor Schaden bewahrt werden und dass auch Schäden Dritter möglichst verhindert werden! Leider kann in Ihrem Fall nicht davon gesprochen werden.
Kinder in Tageseinrichtungen sind über die gesetzlichen Unfallkassen versichert. Die Kassen haben Richtlinien erlassen, die die Sicherheit in den Einrichtungen garantieren sollen. Darin heißt es u.a.:
Der Aufenthaltsbereich auf dem Grundstück muss eingefriedet sein. Einfriedungen müssen mindestens 1 m hoch sein. Sie sind so zu gestalten,dass Klettern daran erschwert wird.
Zugänge zum Grundstück, wie Türe und Tore müssen abschließbar sein. Besteht an Grundstücksausgängen die Gefahr, dass Kinder in den Straßenverkehr hineinlaufen, sind Sicherungen vorzusehen. Als Sicherungen eignen sich z.B. Auffanggeländer, Schleusen.
Die Aufsichtspflicht des Personals endet erst, wenn das Kind am Ende der Öffnungszeit die Einrichtung wieder verlässt. Die Leitung der Kindertageseinrichtung und die Erzieherinnen haben die Verpflichtung das Kind in die Aufsicht der Eltern zu übergeben!!!
Generell sollte die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen jedem Kita-Mitarbeiter moralisch und juristisch ein großes Anliegen sein. Schließlich besteht ein persönliches, strafrechtliches Risiko, wenn sich herausstellt, dass ein Unfall aufgrund von ihm
nicht abgewendeter Gefahren geschehen ist.
Sprechen Sie mit der Leitung und dem Träger der Einrichtung. Zum einen sollte der Zugang zum Aussengelände der Einrichtung so gestaltet werden, dass Kinder in nicht öffnen können, zum anderen sollte das Thema Sicherheit und Aufsichtspflicht im Personalteam dringend thematisiert werden. Über die Unfallkassen kann die Einrichtung Regelwerke und weitere informative Broschüren bestellen. Weiterhin kann ein Sachverständiger für eine Fortbildung eingeladen werden.
s.a.:
www.unfallkassen.de
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Nicola Quade
Elternforum
Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e.V.
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