Richtlinien der Unfallkassen gibt es zu diesem konkreten Thema nicht. Die Hygienevorschriften und Arbeitsschutzgesetze innerhalb Kitas gelten generell für das Küchenpersonal und Personen, die das Essen ausgeben, also für die Personen, die hinter der "Theke" stehen. Es könnte sein, dass die Genehmigungsbehörde, meist das Landesjugendamt für einzelne Kindergärten hierzu konkrete Angaben macht.
Ob die Kinder in der Einrichtung barfuß laufen dürfen, speziell im Essensraum, sollte die Leitung anhand einer Gefährdungs- /bzw. Risikobeurteilung festlegen. Ratsam ist es, das Barfußlaufen nur in bestimmten Zonen, z.B. aussen im Sinnesparcour, innen im Gruppenraum mit Teppichfliesen, zu erlauben. Während der Essensausgabe kann es zu Gerangel kommen. Dann fällt hier mal ein Messer, hier mal ein Teller herrunter... Ratsam ist es, die Kinder zu den Essenszeiten und in Räumen, in denen die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr erhöht ist, Schuhe, bzw. Pantoffel tragen zu lassen.
_________________ Nicola Quade
Elternforum
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