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Notrutsche in Kita
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Autor:  Picolina [ 12.03.2007, 12:49 ]
Betreff des Beitrags:  Notrutsche in Kita

Hallo,

wir sind eine Elterninitiative und rüsten gerade eine KIta um. Dabei müssen die Rettungswege neu überdacht werden. Was halten Sie von Notrutschen, sind die für Kindertagesstätten erlaubt???

Gruß Lina

Autor:  Nicola Quade, BAG [ 12.03.2007, 14:23 ]
Betreff des Beitrags: 

Ob eine Not-, bzw. Evakuierungsrutsche in der Kindertageseinrichung erlaubt ist oder nicht, entscheiden zunächst die Bauordnungen der jeweiligen Ländern. So ist die Verwendung z.B. in Brandenburg verboten, in angrenzenden Sachsen jedoch erlaubt.

Notrutschen in Kindertageseinrichtungen sind nicht grundsätzlich abzulehnen. in den Bauordungen wird jedoch zwischem erstem und zweitem Rettungsweg unterschieden. Der Erste sollte immer eine Treppe sein. Als Zweiter - und an dieser Stelle unterscheiden sich die Bauordnungen - kann eine Treppe oder ein Fenster, das zum Anleitern durch die Feuerwehr geeignet ist, dienen. Eine Notrutsche kann den zweiten Rettungsweg allerdings nicht ersetzen, da sie keine gleichwertige Option für die Rettungskräfte zum Einstieg in das Gebäude bietet, wie z.B. das Fenster. Die Notrutsche sollte deshalb lediglich als Ergänzung zu den beiden anderen Rettungswegen gesehen werden.

Selbst ausgewiesene Fenster sind im Vergleich zu einer Treppe kritisch zu betrachten, da es innerhalb kurzer Zeit unrealistisch ist, große Kindergruppen über eine Leiter möglichst schnell zu evakuieren.

Vorteile der Notrutsche

- Nutzung von Notrutschen kann spielerisch und täglich geübt werden (Voraussetung DIN 1176-3erfüllt)
- Im Einzelfall schnelle Evakuierung aller Personen aus der Einrichtung möglich(integrative Gruppen)
- Notrutschen bergen nicht die Gefahr, sich durch Stolpern oder Stürzen zu verletzen und dadurch den Rettungsablauf zu blockieren

Nachteile der Notrutsche

- Notrutschen sind nicht für alle Personengruppen geeignet
- Notrutschen können nicht gleichzeitig von vielen Personen benutzt werden
- Verletzungsgefahren durch Zusammenstöße und beim Verlassen der Rutsche
- Notrutschen bieten keine Möglichkeit, in das Stockwerk zurückzukehren
- Notrutschen sind nicht zur Flucht aus höheren Stockwerken geeignet
- Notrutschen bieten lediglich Fluchtmöglichkeit, sind aber nicht im Sinne des Brandschutzes /der meisten Landesbauordnungen als Rettungswege geeignet, über die die Einsatzkräfte der Feuerwehr einen Angriffsweg in das Gebäude haben.

Anforderungen an Notrutschen

- lediglich Ergänzung der vorhandenen Rettungswege dar und kann weder den ersten noch den zweiten Rettungsweg ersetzen
- Jährliche Kontrolle der Funktionstauglichkeit
- Evakuierung über Rutsche regelmäßig üben, idealerweise mit Feuerwehr
- Während Brandfall sollte eine Betreuungsperson am Rutschenende und eine zweite am Einstieg stehen
- Sicherzustellen, dass kein Kind mehr im Gebäude ist, bevor die letzte erwachsene Person hinab rutscht.
- Beachtung einer Sicht- und Kommunikationsverbindung zwischen Ein- und Auslauf
- Die Notrutsche sollte als Tunnelrutsche ausgeführt sein.
- Kleinstkinder oder behinderte Kinder, die nicht allein die Notrutsche benutzen können, sollten möglichst im Erdgeschoss betreut werden

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