FĂŒr Erzieher/Innen in Tageseinrichtungen fĂŒr Kindern wird nach dem gesetzlichen Auftrag (§§ 14 Abs. 1, 21 Abs. 1 SGB VII) eine Erste-Hilfe-Grundausbildung gefordert.
- Der Grundkurs dauert acht Doppelstunden und muss spÀtenstens im dritten Jahr danach aufgefrischt werden.
- Die Kindergartenleitung muss dafĂŒr sorgen, dass je Gruppe ein Erzieher/In ausgebildet ist.
Die Erzieher/Innen mĂŒssen geeignete MaĂnahmen ergreifen oder gegebenfalls darĂŒber entscheiden können, ob eine Ă€rztliche Hilfe notwendig ist. In diesem Fall sind dann die Eltern sofort zu benachrichtigen, ansonsten reicht eine Informierung am selben Tag. UnfĂ€lle mĂŒssen von den Tageseinrichtungen dokumentiert werden.
_________________ FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher
Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
|