Über Maßnahmen der Ersten Hilfe haben wir in unserem Forum schon oft berichtet. Den Gesamtüberblick für erwachsene Helfer finden Sie am schnellsten unter
http://www.kindersicherheit.de/html/hilfe.htmlWie Kinder bei einem Unfall Helfer sein können, finden Sie unter
kinderecke/erste-hilfe-1.htmlAnlässlich des Europäischen Tags des Notrufs 112 weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) darauf hin, dass die Notrufnummer [b]112 für alle EU-Mitgliedstaaten gilt sowie weitere Staaten in Europa gilt. Seine Kenntnisse zur Ersten Hilfe sollte man immer wieder ergänzen. [/b]
Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, braucht übrigens keine Angst zu haben, juristisch etwas falsch zu machen. Unterläuft bei den „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ wirklich ein Fehler, so ist dies nicht strafbar – denn es wurde nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Dennoch empfiehlt der DVR, die Ersthelferkenntnisse regelmäßig aufzufrischen, denn viele Menschen trauen sich Maßnahmen wie die stabile Seitenlage oder die Herzdruckmassage nicht mehr zu. Doch schon die Verständigung der Rettungsdienste und die beruhigende Ansprache des Verletzten ist bereits Erste Hilfe und kann über den Verlauf des Heilungsprozesses entscheiden.Quelle:
http://www.dvr.de/presse/informationen/3011.htm - 10.02.2012