Expertin |
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Registriert: 10.01.2005, 13:53 BeitrÀge: 4465
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Ein bisschen Taschengeld dazu verdienen? Auch bei der AusĂŒbung von Ferienjobs sowie auf der Hin- und RĂŒckfahrt sind SchĂŒler ĂŒber die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Arbeitgeber zahlt die BeitrĂ€ge. Und er muss dafĂŒr sorgen, dass die Rahmenbedingungen erfĂŒllt sind. Aushilfen und Ferienjobber sollten allerdings ausfĂŒhrlich eingewiesen werden oder nur Aufgaben erledigen, die sie auch ohne qualifizierte Anleitung bewĂ€ltigen können. Denn gerade unerfahrenen HilfskrĂ€ften passieren hĂ€ufig UnfĂ€lle, gibt Elmar Lederer, Erster Direktor der KUVB, zu bedenken. Zu beachten ist auf jeden Fall das Jugendarbeitsschutzgesetz, das regelt, ab welchem Alter SchĂŒler wie lange arbeiten dĂŒrfen.Quelle: http://www.kuvb.de - 16.07.2013
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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