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Beim Spiel mit Softairwaffen war eines von vier Kindern durch eine Farbkugel am Auge verletzt worden. Jetzt entschied das Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg dazu: Die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt und haften für den Schaden und die Folgen. Eltern dürfen ihre Kinder unter 14 Jahren nicht unbeaufsichtigt mit Softair-Pistolen spielenlassen. Wenn sie diese Aufsichtspflicht vernachlässigen, haften sie lebenslang für Körperverletzungen, die beim gemeinsamen Spielen entstehen. Das ergibt sich aus einem veröffentlichten rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Demnach muss die allein sorgeberechtigte Mutter eines Softair-Schützen jetzt 5000 Euro Schmerzensgeld und 300 Euro Schadenersatz an einen Mitspieler zahlen, der beim Schießen mit Farbkugeln schwer am linken Auge verletzt wurde.Quelle: http://www.badische-zeitung.de - 22.07.2014
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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