Zu einer Anfrage an uns:
Zum Ertrinken von drei Kindern in einem Löschteich in Nordhessen: Müssen solche Teiche nicht gesichert werden, damit nichts passiert?
Beschilderungen mit Gefahrenhinweisen (hier: "Teichanlage. Betreten auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.") gelten an Gewässer allgemein als ausreichend. Für Jugendliche und Erwachsene sind sie eindeutig. Kleine Kinder müssen durch ihre Eltern aufgeklärt und beaufsichtigt werden.
Eine Verordnung (DIN 14210) regelt speziell die Sicherheit an Löschteichen. Danach ist ein 1,25 m hoher Zaun erforderlich.
Im Neukircher Fall spricht die Gemeinde von einem Teich, der in ein Freizeitgelände integriert sei, so dass diese Vorschriften nicht zuträfen.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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