Zu einer Anfrage, welche Produkte in Behältnissen mit kindersicheren Verschlüssen verpackt sein müssen: Dies ist in den Normen ISO 8317 und EN 862 geregelt und betrifft Produkte,
- wenn sie Stoffe oder Zubereitungen enthalten, die für jedermann erhältlich sind und als sehr giftig, giftig oder ätzend zu kennzeichnen sind,
- wenn sie flüssige Stoffe enthalten, bei denen eine Aspirationsgefahr besteht (Einstufung mit Xn; R65); dies gilt nicht für Aerosolpackungen oder Behälter mit einer versiegelten Sprühvorrichtung,
- wenn sie flüssige Zubereitungen enthalten, die für jedermann erhältlich sind und bei denen eine Aspirationsgefahr besteht (Einstufung mit Xn; R65); dies gilt nicht für Aerosolpackungen oder Behälter mit einer versiegelten Sprühvorrichtung,
- wenn sie Zubereitungen enthalten, die für jedermann erhältlich sind und mindestens 3% oder mehr Methanol oder 1% oder mehr Dichlormethan enthalten. Quelle:
http://www.gefahrstoff-info.de/AK_EINST ... 07_KSV.PDF