Das Haftungsalter für Kinder wurde 2004 auf 10 Jahre angehoben, allerdings nur für Unfälle, die im fahrenden Straßenverkehr passieren. Grundlage war, dass eine genaue Einschätzung, Bewertung und dem entsprechende Reaktion noch nicht zu erwarten ist. Kinder seien damit überfordert.
Für Unfälle, die im Zusammenhang mit parkenden Autos stehen, wurden diese Überforderung nicht gesehen. Das Haftungsalter wurde daher bei 7 Jahren belassen.
Dazu gibt es mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH):
AZ VI ZR 335/03, AZ VI ZR 365/03, und AZ VI ZR 276/03, DAR 2005, S. 146, 148, 150).
Somit kann Ihr Nachbar einen Schadensersatz für sein Auto beschädigtes Auto einfordern!
Informieren Sie sich zu den Details, z.B. beim ADAC, der zu diesem Thema eine Broschüre erstellt hat, oder gegebenfalls bei einem REchtsanwalt.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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