Wenn es der EigentĂŒmer des GrundstĂŒcks ist, dĂŒrfen die - gefĂ€hrlichen oder auch nur aufmerksamen? - Hunde hinter dem Zaun natĂŒrlich gehalten werden. Ebenso, wenn der Mieter eines GrundstĂŒcks dies mit dem EinverstĂ€ndnis des Vermieters tut.
Das Verbellen fremder Personen wird von Juristen durchaus als "artgerechtes Verhalten" eines Hundes gesehen: der Hund verteidigt sein Revier.
Gerichtliche Entscheidungen gibt es vor allem zur LĂ€rmbelĂ€stigung, die durch bellende Hunde verursacht wird. Wenn dies ausdauernd oder ĂŒber den Tag verteilt immer wieder passiert und die Nachbarschaft dadurch belĂ€stigt wird, kann eingeschritten werden.
In Ihrem Fall sind es ja wohl mehr die Angstreaktionen, die durch das laute Auftreten der Hunde hervorgerufen werden. Eine tatsÀchliche "Gefahr" besteht nicht, solange die Tiere eingezÀunt sind.
Ihnen bleibt wohl nur, einen anderen Spazierweg einzuschlagen oder mit Ihren Kindern die StraĂenseite zu wechseln, um dem Ansturm etwas zu entgehen.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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