Der Gesetzliche Unfallschutz tritt bei Kindern nur ein, wenn der Unfall im Kindergarten oder in der Schule und auf dem Hin- oder RĂŒckweg dorthin geschieht. Insofern sind die vielen Heim- und FreizeitunfĂ€lle versicherungstechnisch nicht abgesichert.
Private Kinder-Unfallversicherungen ĂŒbernehmen Kosten dann, wenn nach einem Unfall dauerhafte körperliche oder geistige SchĂ€den auftreten.
Informieren Sie sich bei den Versicherungsunternehmen ĂŒber Konditionen und Leistungen.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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