Bestehende Projekte und Materialien zur Prävention von Kinderunfällen haben sich bisher kaum damit auseinander gesetzt, ob sie auch für behinderte Kinder und deren Familien adäquate Informationen, Sicherheitshinweise und Aktionsmöglichkeiten bieten. Der Begriff der Inklusion steht dafür, dass sich ein grundlegender Perspektivwechsel im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in Deutschland vollziehen soll.Grundlage dieses neuen Verständnisses ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland 2009 in Kraft getreten ist. Im Sommer 2011 wurden der "Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" mit dem Titel "Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" und der deutsche Staatenbericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Bis Ende 2012 wollen die Nichtregierungsorganisationen ergänzend einen sogenannten „Schattenbericht“ zum Staatenbericht der Bundesregierung erarbeiten. Es bleibt abzuwarten, wie in diesem Bericht die bisherige Bundespolitik und bestehende Projekte bewertet werden.
Wie auch immer: Bisher ist im Bereich der Inklusion die „Verletzungsprävention“ kein explizites Thema und umgekehrt ist von den Akteuren der Kindersicherheit der Inklusionsgedanke nicht angemessen berücksichtigt worden.
Die BAG wird hierzu aktiv werden und sucht aktuell nach Ergebnissen zum Zusammenhang zwischen Behinderungen und Verletzungsrisiken. Zugleich sucht sie Projektpartner und Ideen, wie sie auch Menschen mit Behinderungen erreichen und vor Unfällen schützen kann. Wer mit uns in diesem Zusammenhang in Kontakt treten möchte, wendet sich bitte an
projekte@kindersicherheit.de.
Wir freuen uns über kreative Anregungen!