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 Betreff des Beitrags: Haftungsfrage bei Nachbarkinder
BeitragVerfasst: 29.07.2008, 05:19 
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Registriert: 29.07.2008, 04:57
Beiträge: 1
Hallo!

Wir haben seit kurzem eine Holzschaukel mit einem Kletterbock und Rutsche in unserem Garten installiert. In der Aufbauanleitung steht, dass ein Sicherheitsabstand von 2m eingehalten werden sollte. Diesen Abstand konnte ich aber nicht ganz einhalten, da der seitliche Abstand zum Zaun ca 1,5 m beträgt. Die Schaukel ist natürlich in unserer Siedlung sehr gefragt und es tummeln sich regelmäßig Nachbarkinder auf der Schaukel. Von der baulichen Konstruktion habe ich keine Zweifel, dass sie Stand hält. Ich habe alle Füsse mit Betonfundament versehen und selbst den Leiterbock habe ich zusätzlich durch seitliche Holzlatten gesichert, so dass die Kinder nicht abrutschen.

Ich habe mich über das Thema der Verkehrssicherungspflicht und der Aufsichtspflicht informiert, jedoch ist mir die Haftungsfrage bei evtl. Unfällen nicht ganz klar geworden.

Werde ich in die Haftung genommen, wenn durch ein Missgeschick eines Kindes etwas passiert, da ich den empfohlenden Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe? Ist es möglich, mich generell von der Haftung zu befreien, wenn ich mir von den Eltern eine "Haftungsbefreiung" (mit Besichtigung der Schaukel) unterschreiben lassen?

Danke im vorraus...


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 Betreff des Beitrags: Haftung für Nachbarskinder
BeitragVerfasst: 29.07.2008, 14:07 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Sie haben gute Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Aber passieren kann natürlich immer etwas.

Wir raten Ihnen dazu, sich weiter abzusichern. Weisen Sie die Nachbarn auf das Problem hin und lassen Sie sich von den gesetzlichen Vertretern, in der Regel beiden Elternteilen, von der Haftung befreien.

Eine juristisch verbindliche Auskunft ist dies nicht. Sie ist den rechtsberatenden Berufen (Rechtsanwalt) vorbehalten.

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Lis Dammann
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