Der Zaun mit 1,20 m Höhe entspricht genau den Sicherheitsanforderungen, und die Stabgitter sind geeignet, ein Überklettern zu verhindern. Der Zaun stellt für große und kleine Kinder eine klar sichtbare Grenze dar. Dies sollte mit ihnen auch so besprochen sein. Es sollte feste Regeln geben, die sie im Außengelände einzuhalten haben.
Es stellt sich hier eine Reihe von Fragen:
- Wieso überklettern einzelne Kinder den Zaun? Gibt es keine Regeln? Wenn doch, wieso akzeptieren die Kinder das nicht?
- Wie ist ihnen das bei ihrer Körpergröße (im Durchschnitt 1,20 m bei den 6-Jährigen, die jüngeren entsprechend weniger) möglich? Gibt es etwa "Aufstiegshilfen", die sich die Kinder heran schaffen können?
- Wieso gibt es in der direkten Nachbarschaft ein offenes Grundstück mit einen ungesicherten Schwimmteich? Weiß der Eigentümer, welcher Haftung er sich unter Umständen aussetzt? Was tut er für seine Verkehrssicherungspflicht? Hat die Kindergartenleitung diesbezüglich Kontakt zu ihm aufgenommen?
- Wieso sind die Kinder ohne Aufsicht im Außenbereich? Richtig ist, dass Kinder frei spielen und sich erproben sollen, Verhaltensmuster erlernen und Selbständigkeit entwickeln sollen. Dabei brauchen die Kleinsten (U3) aber in jedem Fall eine enge Beaufsichtigung, die Größeren eine regelmäßige Kontrolle einfach aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Gruppe handelt, deren Dynamik sich schnell in eine ungute Richtung entwickeln kann.
Wenn dies alles so zutrifft, sind Sie sicherlich nicht allein mit Ihrer Kritik. Sprechen Sie die anderen Eltern darauf an und tragen Sie Ihre Beobachtungen und Ihre Beunruhigung darüber bei einem Elterngespräch oder Elternabend vor.
Dies wäre ein erster Schritt, den Sie vor einer rechtliche Maßnahme gehen sollten. Zur Aufsichtspflicht im Kindergarten können Sie sich informieren z.B. unter
www.kindergartenpaedagogik.de/22.html