In den Sicherheitsregeln der Unfallkassen, die Versicherer der Kinder sind, gibt es "Allgemeine sicherheitstechnische Schutzziele", die das das Umzäunen des Kindergartenbereichs betreffen:
Einfriedungen, Zugänge:
– Zaunhohe mindestens 1,0 m, empfehlenswert 1,5 m
– kein Stacheldraht, keine Dornenhecke und keine spitzigen Zaunpfähle
– Türen und Tore abschliessbar
– als Sicherungen gegen Hineinlaufen in den Straßenverkehr eignen sich an Grundstücksausgängen z.B. Auffanggeländer oder Schleusen
nachzulesen unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf