Viele meiner Bekannten sind der Meinung, Jugendliche dürften nicht alleine nachts unterwegs sein.
Als mein eigener Sohn mit einem Freund regelmäßig gegen Mitternacht um die Siedlung joggen ging, waren mein Mann und ich der Meinung: besser Joggen als Computer spielen oder Saufen. Die Nacht zu erleben ist doch etwas sehr Bewegendes. Auf unseren kirchlichen Freizeiten haben wir Kinder, die ganz erstaunt den Mond betrachten!!! Das Jugendschutzgesetz regelt Vieles, verbietet aber nirgendwo, dass Jugendliche alleine nachts z.B. in den Wald gehen und den Sternenhimmel erforschen - sehe ich das richtig? Dass eine Erlaubnis von der Reife ect. abhängig ist, ist mir klar. Meine Frage: verbietet irgendeine Regelung, dass Jugendliche alleine nachts (nicht in Gaststättennähe etc.) unterwegs sind?
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